Chronologie

Luftansicht Betzholz
2022 2022 – Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) Strasse. Der Verein «Zusammenschluss Oberlandstrasse» begrüsst die Vorlage, welche auch die Lückenschliessung im Zürcher Oberland umfasst. Der Zeithorizont (Realisierung 2040) ist jedoch unbefriedigend. Der Verein ZOS fordert den Bundesrat auf, hier noch einmal über die Bücher zu gehen und die Verfahren zu beschleunigen.
2021 Die Botschaft zum nächsten Schritt im Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) Strasse wird derzeit erarbeitet. Ende 2021 wird der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren für die STEP-Botschaft eröffnen. Ende 2022 will der Bundesrat die Botschaft dann dem Parlament überweisen, so dass National- und Ständerat das STEP im Jahr 2023 beraten und beschliessen können. Die Vorlage soll auch die Oberlandautobahn umfassen: Die Lücke Uster-Betzholz ist nach Auffassung des ASTRA ein «klarer Systemfehler».
2020 Per 1. Januar 2020 hat das Bundesamt für Strassen das Projekt Oberlandautobahn übernommen: Für die Strecke zwischen Brüttisellen und Reichenburg ist ab sofort der Bund zuständig.
2019 Die Planungsarbeiten zur Oberlandautobahn sind auf Kurs. Um das Projekt zu forcieren, spricht der Zürcher Regierungsrat einen Planungskredit von 2,7 Mio. Franken. Damit ermöglichte die Kantonsregierung, die Vorarbeiten weiter voranzutreiben. Der Kanton Zürich will diejenigen Teile der Projektierung in Eigenregie erarbeiten, die von besonderem Interesse für die Region sind.
2018 Per 1. Januar 2018 tritt die Gesetzgebung zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) in Kraft. Der revidierte kantonale Richtplan wird genehmigt.
2017 Volk und Stände nehmen den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) an. Zudem beschliesst der Kantonsrat den Eintrag der neuen Linienführung im kantonalen Richtplan, unter Respektierung aller relevanten Schutzgebiete.
2016 Die Volksinitiative „für eine faire Verkehrsfinanzierung“ wird im Juni verworfen. Parallel dazu verabschieden National- und Ständerat den Beschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF). Dieser Beschluss umfasst nicht nur Finanzierungsfragen, sondern auch den unveränderten, revidierten Netzbeschluss (vgl. 2013). Auch dieser Beschluss ist Grundlage dafür, dass die Lückenschliessung bei der A53 realisiert werden kann. Auf kantonaler Ebene ist die Lückenschliessung bei der Oberlandautobahn Thema bei den Arbeiten zur Revision des kantonalen Richtplans. Die kantonsrätliche Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt verabschiedet im November eine entsprechende Vorlage zu Handen des Kantonsrats.
2015 Der Zürcher Regierungsrat überweist das Kapitel Verkehr des kantonalen Richtplans, welches einer Teilrevision unterzogen wird, an den Kantonsrat zur Behandlung. Auf Bundesebene wird der Netzbeschluss wieder diskutiert.
2014 Der Kanton Zürich präsentiert neue Varianten zur Linienführung. Die Variante 2 via Gossau setzt sich durch als einzige noch verbleibende zweckmässige und realisierbare Lösung zur Schliessung der Lücke in der Oberlandautobahn.
2013 Die Preiserhöhung für die Autobahn-Vignette wird abgelehnt. Wegen der rechtlichen Verknüpfung kann damit auch der revidierte Netzbeschluss nicht in Kraft treten.
2012 Bundesgericht heisst Beschwerde gegen das Ausführungsprojekt gut. Damit wird die Realisierung der Lückenschliessung weiter verzögert. Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Anpassung des Netzbeschlusses. Die Oberlandautobahn als «national bedeutendes Bauvorhaben» wird vom Bund übernommen und soll realisiert werden. National- und Ständerat stimmen dem revidierten Netzbeschluss zu.
2011 Zürcher Verwaltungsgericht weist Beschwerden gegen das Ausführungsprojekt in allen wesentlichen Punkten ab.
2010 Bundesrat und Verwaltung (ASTRA) geben grünes Licht zum Verfahren und zum ausgearbeiteten Projekt. Regierungsrat akzeptiert den Kompromissvorschlag zur Finanzierung.
2008 – 2009 Vorlage Netzbeschluss durch Bundesrat. Netzbeschluss Nationalstrassen durch die eidgenössischen Räte.
2007 Einspracheverfahren für Anpassungen und Projektfestsetzung durch den Regierungsrat. Übergabe des Projektes an den Bund.
2006 Festlegung «Sachplan Verkehr» durch Bund mit Aufnahme der Oberlandstrasse. Bearbeitung Einspracheverfahren durch Kanton.
2005 Vorstellung des Ausführungsprojektes und Planauflage.
2004 Beginn der Planungsarbeiten.
2003 Der Kantonsrat bewilligt den Kredit zur Planung des Ausführungsprojektes.
2002 Regierungsrat unterbreitet Kreditvorlage. Die Oberlandautobahn ist im Entwurf «Sachplan Strassen» des Bundes enthalten.
2001 Das generelle Projekt wird öffentlich aufgelegt.
1999 Kantonsrat überweist die Motion K. Schellenberg an den Regierungsrat. Der Verein «Zusammenschluss Oberlandstrasse» wird gegründet. Kanton spricht Kredit für das generelle Projekt Oberlandstrasse.
1998 Einreichung der Motion K. Schellenberg für eine Kreditvorlage zum Bau der Oberlandstrasse zwischen Oberuster und Betzholz.
1995 – 1996 Genehmigung des Kantonalen Richtplans mit der überarbeiteten Linienführung durch den Bundesrat.
1985 Bundesratsbeschluss: Das Teilstück der Oberlandstrasse zwischen Uster und Betzholz wird von der Genehmigung ausgenommen.