Chronologie

Luftansicht Betzholz
2023Das Parlament berät die Vorlage zum Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) Strasse. Der Nationalrat stimmt der Vorlage zu und erweitert sie um ein Projekt in der Suisse Romande. Die ständerätliche Kommission folgt den Beschlüssen des Nationalrats.
2022Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) Strasse, welche auch die Lückenschliessung im Zürcher Oberland umfasst. Der Verein ZOS begrüsst die Vorlage, kritisiert jedoch den unbefriedigenden Zeithorizont (Realisierung 2040). Der Verein ZOS fordert den Bundesrat auf, noch einmal über die Bücher zu gehen und die Verfahren zu beschleunigen.
2021Die Botschaft zum nächsten Schritt im Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) Strasse wird erarbeitet. Die Vorlage soll auch die Oberlandautobahn umfassen: Die Lücke Uster-Betzholz ist nach Auffassung des ASTRA ein «klarer Systemfehler».
2020Per 1. Januar 2020 hat das Bundesamt für Strassen das Projekt Oberlandautobahn übernommen: Für die Strecke zwischen Brüttisellen und Reichenburg ist ab sofort der Bund zuständig.
2019Die Planungsarbeiten zur Oberlandautobahn sind auf Kurs. Um das Projekt zu forcieren, spricht der Zürcher Regierungsrat einen Planungskredit von 2,7 Mio. Franken. Damit ermöglichte die Kantonsregierung, die Vorarbeiten weiter voranzutreiben. Der Kanton Zürich will diejenigen Teile der Projektierung in Eigenregie erarbeiten, die von besonderem Interesse für die Region sind.
2018Per 1. Januar 2018 tritt die Gesetzgebung zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) in Kraft. Der revidierte kantonale Richtplan wird genehmigt.
2017Volk und Stände nehmen den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) an.
Zudem beschliesst der Kantonsrat den Eintrag der neuen Linienführung im kantonalen Richtplan, unter Respektierung aller relevanten Schutzgebiete.
2016

Die Volksinitiative „für eine faire Verkehrsfinanzierung“ wird im Juni verworfen. Parallel dazu verabschieden National- und Ständerat den Beschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF). Dieser Beschluss umfasst nicht nur Finanzierungsfragen, sondern auch den unveränderten, revidierten Netzbeschluss (vgl. 2013). Auch dieser Beschluss ist Grundlage dafür, dass die Lückenschliessung bei der A53 realisiert werden kann.

Auf kantonaler Ebene ist die Lückenschliessung bei der Oberlandautobahn Thema bei den Arbeiten zur Revision des kantonalen Richtplans. Die kantonsrätliche Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt verabschiedet im November eine entsprechende Vorlage zu Handen des Kantonsrats.

2015Der Zürcher Regierungsrat überweist das Kapitel Verkehr des kantonalen Richtplans, welches einer Teilrevision unterzogen wird, an den Kantonsrat zur Behandlung. Auf Bundesebene wird der Netzbeschluss wieder diskutiert.
2014Der Kanton Zürich präsentiert neue Varianten zur Linienführung. Die Variante 2 via Gossau setzt sich durch als einzige noch verbleibende zweckmässige und realisierbare Lösung zur Schliessung der Lücke in der Oberlandautobahn.
2013Die Preiserhöhung für die Autobahn-Vignette wird abgelehnt. Wegen der rechtlichen Verknüpfung kann damit auch der revidierte Netzbeschluss nicht in Kraft treten.
2012Bundesgericht heisst Beschwerde gegen das Ausführungsprojekt gut. Damit wird die Realisierung der Lückenschliessung weiter verzögert.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Anpassung des Netzbeschlusses. Die Oberlandautobahn als «national bedeutendes Bauvorhaben» wird vom Bund übernommen und soll realisiert werden. National- und Ständerat stimmen dem revidierten Netzbeschluss zu.
2011Zürcher Verwaltungsgericht weist Beschwerden gegen das Ausführungsprojekt in allen wesentlichen Punkten ab.
2010Bundesrat und Verwaltung (ASTRA) geben grünes Licht zum Verfahren und zum ausgearbeiteten Projekt. Regierungsrat akzeptiert den Kompromissvorschlag zur Finanzierung.
2008 – 2009Vorlage Netzbeschluss durch Bundesrat. Netzbeschluss Nationalstrassen durch die eidgenössischen Räte.
2007Einspracheverfahren für Anpassungen und Projektfestsetzung durch den Regierungsrat. Übergabe des Projektes an den Bund.
2006Festlegung «Sachplan Verkehr» durch Bund mit Aufnahme der Oberlandstrasse.
Bearbeitung Einspracheverfahren durch Kanton.
2005Vorstellung des Ausführungsprojektes und Planauflage.
2004Beginn der Planungsarbeiten.
2003Der Kantonsrat bewilligt den Kredit zur Planung des Ausführungsprojektes.
2002Regierungsrat unterbreitet Kreditvorlage. Die Oberlandautobahn ist im Entwurf «Sachplan Strassen» des Bundes enthalten.
2001Das generelle Projekt wird öffentlich aufgelegt.
1999Kantonsrat überweist die Motion K. Schellenberg an den Regierungsrat. Der Verein «Zusammenschluss Oberlandstrasse» wird gegründet. Kanton spricht Kredit für das generelle Projekt Oberlandstrasse.
1998Einreichung der Motion K. Schellenberg für eine Kreditvorlage zum Bau der Oberlandstrasse zwischen Oberuster und Betzholz.
1995 – 1996Genehmigung des Kantonalen Richtplans mit der überarbeiteten Linienführung durch den Bundesrat.
1985Bundesratsbeschluss: Das Teilstück der Oberlandstrasse zwischen Uster und Betzholz wird von der Genehmigung ausgenommen.