Aktuell

Medienmitteilung: Verein Zusammenschluss Oberlandstrasse begrüsst Verwaltungs­gerichtsentscheid

13.01.2011

Logo Zusammenschluss Oberlandstrasse

Beschwerden gegen Oberlandautobahn abgewiesen

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat diverse Beschwerden, welche
gegen die Oberlandautobahn erhoben worden sind, abgewiesen. Der Verein
Zusammenschluss Oberlandstrasse (ZOS) nimmt das betreffende Urteil des
Verwaltungsgerichts mit Freude zur Kenntnis. Der Ball liegt nun beim Bund.

Der Verein Zusammenschluss Oberlandstrasse (ZOS) freut sich über den Entscheid des
Zürcher Verwaltungsgerichts. Die diversen Beschwerden gegen die Oberlandautobahn
wurden abgewiesen. Damit haben die Verwaltungsrichter bestätigt, dass der Realisierung
der Oberlandautobahn auch aus rechtlicher Sicht nichts entgegensteht.
Das verwaltungsgerichtliche Urteil ist ein weiterer Schritt zur Lückenschliessung bei der
A53 zwischen Uster und dem Kreisel Betzholz. Der Verein ZOS erwartet, dass der
nächste Schritt auf Bundesebene nun rasch an die Hand genommen wird: die Vorlage des
Netzbeschlusses, in welchem die Oberlandautobahn enthalten ist.

Mitteilung als PDF herunterladen