Meilensteine

Unser Weg zur Lückenschliessung

Die Planung des Projekts Oberlandautobahn begann bereits in der 50er-Jahren. Erste Teilstücke zwischen Brüttisellen und Uster wurden nach und nach fertiggestellt. Mit der Eröffnung der Autostrasse Schmerikon-Jona im Herbst 2003 konnte dem Verkehr ein wichtiges Teilstück übergeben werden. So besteht nun eine durchgehende Verbindung von der Autobahn A3 bis Betzholz. Aber die Lücke zwischen Betzholz und Uster besteht immer noch.

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Info

Meilensteine

2025

Der Bundesrat gibt ein Gutachten zur Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastrukturen in Auftrag. Die Oberlandautobahn gehört nach wie vor zu den prioritären Projekten. Im Juni 2026 präsentiert der Bundesrat die Vorlage «Verkehr 2045», die derzeit in der Vernehmlassung ist.

2024

Der Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (STEP) wird knapp mit 52,7% Nein-Stimmen abgelehnt. Die Arbeiten für den Lückenschluss bei der Oberlandautobahn bleiben davon unberührt. Die Oberlandautobahn wird erst in einem nächsten Ausbauschritt als konkretes Projekt integriert.

2023

Das Parlament berät die Vorlage zum Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) Strasse und erweitert sie um ein Projekt in der Suisse Romande.

2022

Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) Strasse, welche auch die Lückenschliessung im Zürcher Oberland umfasst. Der Verein ZOS begrüsst die Vorlage, kritisiert jedoch den unbefriedigenden Zeithorizont (Realisierung 2040). Der Verein ZOS fordert den Bundesrat auf, noch einmal über die Bücher zu gehen und die Verfahren zu beschleunigen.

2021

Die Botschaft zum nächsten Schritt im Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) Strasse wird erarbeitet. Die Vorlage soll auch die Oberlandautobahn umfassen: Die Lücke Uster-Betzholz ist nach Auffassung des ASTRA ein «klarer Systemfehler».

2020

Per 1. Januar 2020 hat das Bundesamt für Strassen das Projekt Oberlandautobahn übernommen: Für die Strecke zwischen Brüttisellen und Reichenburg ist ab sofort der Bund zuständig.

2019

Die Planungsarbeiten zur Oberlandautobahn sind auf Kurs. Um das Projekt zu forcieren, spricht der Zürcher Regierungsrat einen Planungskredit von 2,7 Mio. Franken. Damit ermöglichte die Kantonsregierung, die Vorarbeiten weiter voranzutreiben. Der Kanton Zürich will diejenigen Teile der Projektierung in Eigenregie erarbeiten, die von besonderem Interesse für die Region sind.

2018

Per 1. Januar 2018 tritt die Gesetzgebung zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) in Kraft. Der revidierte kantonale Richtplan wird genehmigt.

2017

Volk und Stände nehmen den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) an.

Zudem beschliesst der Kantonsrat den Eintrag der neuen Linienführung im kantonalen Richtplan, unter Respektierung aller relevanten Schutzgebiete.

2016

Die Volksinitiative «für eine faire Verkehrsfinanzierung» wird im Juni verworfen. Parallel dazu verabschieden National- und Ständerat den Beschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF). Dieser Beschluss umfasst nicht nur Finanzierungsfragen, sondern auch den unveränderten, revidierten Netzbeschluss (vgl. 2013). Auch dieser Beschluss ist Grundlage dafür, dass die Lückenschliessung bei der A53 realisiert werden kann.

Auf kantonaler Ebene ist die Lückenschliessung bei der Oberlandautobahn Thema bei den Arbeiten zur Revision des kantonalen Richtplans. Die kantonsrätliche Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt verabschiedet im November eine entsprechende Vorlage zu Handen des Kantonsrats.

2015

Der Zürcher Regierungsrat überweist das Kapitel Verkehr des kantonalen Richtplans, welches einer Teilrevision unterzogen wird, an den Kantonsrat zur Behandlung. Auf Bundesebene wird der Netzbeschluss wieder diskutiert.

2014

Der Kanton Zürich präsentiert neue Varianten zur Linienführung. Die Variante 2 via Gossau setzt sich durch als einzige noch verbleibende zweckmässige und realisierbare Lösung zur Schliessung der Lücke in der Oberlandautobahn.

2013

Die Preiserhöhung für die Autobahn-Vignette wird abgelehnt. Wegen der rechtlichen Verknüpfung kann damit auch der revidierte Netzbeschluss nicht in Kraft treten.

2012

Bundesgericht heisst Beschwerde gegen das Ausführungsprojekt gut. Damit wird die Realisierung der Lückenschliessung weiter verzögert.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Anpassung des Netzbeschlusses. Die Oberlandautobahn als «national bedeutendes Bauvorhaben» wird vom Bund übernommen und soll realisiert werden. National- und Ständerat stimmen dem revidierten Netzbeschluss zu.

2011

Einspracheverfahren für Anpassungen und Projektfestsetzung durch den Regierungsrat. Übergabe des Projektes an den Bund. Zürcher Verwaltungsgericht weist Beschwerden gegen das Ausführungsprojekt in allen wesentlichen Punkten ab.

2010

Festlegung «Sachplan Verkehr» durch Bund mit Aufnahme der Oberlandstrasse.
Bearbeitung Einspracheverfahren durch KantonBundesrat und Verwaltung (ASTRA) geben grünes Licht zum Verfahren und zum ausgearbeiteten Projekt. Regierungsrat akzeptiert den Kompromissvorschlag zur Finanzierung.

2008–2009

Vorlage Netzbeschluss durch Bundesrat. Netzbeschluss Nationalstrassen durch die eidgenössischen Räte.

2007

Einspracheverfahren für Anpassungen und Projektfestsetzung durch den Regierungsrat. Übergabe des Projektes an den Bund.

2006

Festlegung «Sachplan Verkehr» durch Bund mit Aufnahme der Oberlandstrasse. Bearbeitung Einspracheverfahren durch Kanton.

2005

Vorstellung des Ausführungsprojektes und Planauflage.

2004

Beginn der Planungsarbeiten.

2003

Der Kantonsrat bewilligt den Kredit zur Planung des Ausführungsprojektes.

2002

Regierungsrat unterbreitet Kreditvorlage. Die Oberlandautobahn ist im Entwurf «Sachplan Strassen» des Bundes enthalten.

2001

Das generelle Projekt wird öffentlich aufgelegt.

1999

Kantonsrat überweist die Motion K. Schellenberg an den Regierungsrat. Der Verein «Zusammenschluss Oberlandstrasse» wird gegründet. Kanton spricht Kredit für das generelle Projekt Oberlandstrasse.

1998

Einreichung der Motion K. Schellenberg für eine Kreditvorlage zum Bau der Oberlandstrasse zwischen Oberuster und Betzholz.

1995–1996

Genehmigung des Kantonalen Richtplans mit der überarbeiteten Linienführung durch den Bundesrat.

1985

Bundesratsbeschluss: Das Teilstück der Oberlandstrasse zwischen Uster und Betzholz wird von der Genehmigung ausgenommen.