Unser Weg zur Lückenschliessung
Die Planung des Projekts Oberlandautobahn begann bereits in der 50er-Jahren. Erste Teilstücke zwischen Brüttisellen und Uster wurden nach und nach fertiggestellt. Mit der Eröffnung der Autostrasse Schmerikon-Jona im Herbst 2003 konnte dem Verkehr ein wichtiges Teilstück übergeben werden. So besteht nun eine durchgehende Verbindung von der Autobahn A3 bis Betzholz. Aber die Lücke zwischen Betzholz und Uster besteht immer noch.
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Info
Meilensteine
2025
Der Bundesrat gibt ein Gutachten zur Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastrukturen in Auftrag. Die Oberlandautobahn gehört nach wie vor zu den prioritären Projekten. Im Juni 2026 präsentiert der Bundesrat die Vorlage «Verkehr 2045», die derzeit in der Vernehmlassung ist.
2024
Der Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (STEP) wird knapp mit 52,7% Nein-Stimmen abgelehnt. Die Arbeiten für den Lückenschluss bei der Oberlandautobahn bleiben davon unberührt. Die Oberlandautobahn wird erst in einem nächsten Ausbauschritt als konkretes Projekt integriert.
2023
Das Parlament berät die Vorlage zum Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) Strasse und erweitert sie um ein Projekt in der Suisse Romande.
2022
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) Strasse, welche auch die Lückenschliessung im Zürcher Oberland umfasst. Der Verein ZOS begrüsst die Vorlage, kritisiert jedoch den unbefriedigenden Zeithorizont (Realisierung 2040). Der Verein ZOS fordert den Bundesrat auf, noch einmal über die Bücher zu gehen und die Verfahren zu beschleunigen.
2021
Die Botschaft zum nächsten Schritt im Strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) Strasse wird erarbeitet. Die Vorlage soll auch die Oberlandautobahn umfassen: Die Lücke Uster-Betzholz ist nach Auffassung des ASTRA ein «klarer Systemfehler».
2020
Per 1. Januar 2020 hat das Bundesamt für Strassen das Projekt Oberlandautobahn übernommen: Für die Strecke zwischen Brüttisellen und Reichenburg ist ab sofort der Bund zuständig.
2019
Die Planungsarbeiten zur Oberlandautobahn sind auf Kurs. Um das Projekt zu forcieren, spricht der Zürcher Regierungsrat einen Planungskredit von 2,7 Mio. Franken. Damit ermöglichte die Kantonsregierung, die Vorarbeiten weiter voranzutreiben. Der Kanton Zürich will diejenigen Teile der Projektierung in Eigenregie erarbeiten, die von besonderem Interesse für die Region sind.
2018
Per 1. Januar 2018 tritt die Gesetzgebung zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) in Kraft. Der revidierte kantonale Richtplan wird genehmigt.
2017
Volk und Stände nehmen den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) an.
Zudem beschliesst der Kantonsrat den Eintrag der neuen Linienführung im kantonalen Richtplan, unter Respektierung aller relevanten Schutzgebiete.
2016
Die Volksinitiative «für eine faire Verkehrsfinanzierung» wird im Juni verworfen. Parallel dazu verabschieden National- und Ständerat den Beschluss über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAF). Dieser Beschluss umfasst nicht nur Finanzierungsfragen, sondern auch den unveränderten, revidierten Netzbeschluss (vgl. 2013). Auch dieser Beschluss ist Grundlage dafür, dass die Lückenschliessung bei der A53 realisiert werden kann.
Auf kantonaler Ebene ist die Lückenschliessung bei der Oberlandautobahn Thema bei den Arbeiten zur Revision des kantonalen Richtplans. Die kantonsrätliche Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt verabschiedet im November eine entsprechende Vorlage zu Handen des Kantonsrats.
2015
Der Zürcher Regierungsrat überweist das Kapitel Verkehr des kantonalen Richtplans, welches einer Teilrevision unterzogen wird, an den Kantonsrat zur Behandlung. Auf Bundesebene wird der Netzbeschluss wieder diskutiert.
2014
Der Kanton Zürich präsentiert neue Varianten zur Linienführung. Die Variante 2 via Gossau setzt sich durch als einzige noch verbleibende zweckmässige und realisierbare Lösung zur Schliessung der Lücke in der Oberlandautobahn.
2013
Die Preiserhöhung für die Autobahn-Vignette wird abgelehnt. Wegen der rechtlichen Verknüpfung kann damit auch der revidierte Netzbeschluss nicht in Kraft treten.
2012
Bundesgericht heisst Beschwerde gegen das Ausführungsprojekt gut. Damit wird die Realisierung der Lückenschliessung weiter verzögert.
Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Anpassung des Netzbeschlusses. Die Oberlandautobahn als «national bedeutendes Bauvorhaben» wird vom Bund übernommen und soll realisiert werden. National- und Ständerat stimmen dem revidierten Netzbeschluss zu.
2011
Einspracheverfahren für Anpassungen und Projektfestsetzung durch den Regierungsrat. Übergabe des Projektes an den Bund. Zürcher Verwaltungsgericht weist Beschwerden gegen das Ausführungsprojekt in allen wesentlichen Punkten ab.
2010
Festlegung «Sachplan Verkehr» durch Bund mit Aufnahme der Oberlandstrasse.
Bearbeitung Einspracheverfahren durch KantonBundesrat und Verwaltung (ASTRA) geben grünes Licht zum Verfahren und zum ausgearbeiteten Projekt. Regierungsrat akzeptiert den Kompromissvorschlag zur Finanzierung.
2008–2009
Vorlage Netzbeschluss durch Bundesrat. Netzbeschluss Nationalstrassen durch die eidgenössischen Räte.
2007
Einspracheverfahren für Anpassungen und Projektfestsetzung durch den Regierungsrat. Übergabe des Projektes an den Bund.
2006
Festlegung «Sachplan Verkehr» durch Bund mit Aufnahme der Oberlandstrasse. Bearbeitung Einspracheverfahren durch Kanton.
2005
Vorstellung des Ausführungsprojektes und Planauflage.
2004
Beginn der Planungsarbeiten.
2003
Der Kantonsrat bewilligt den Kredit zur Planung des Ausführungsprojektes.
2002
Regierungsrat unterbreitet Kreditvorlage. Die Oberlandautobahn ist im Entwurf «Sachplan Strassen» des Bundes enthalten.
2001
Das generelle Projekt wird öffentlich aufgelegt.
1999
Kantonsrat überweist die Motion K. Schellenberg an den Regierungsrat. Der Verein «Zusammenschluss Oberlandstrasse» wird gegründet. Kanton spricht Kredit für das generelle Projekt Oberlandstrasse.
1998
Einreichung der Motion K. Schellenberg für eine Kreditvorlage zum Bau der Oberlandstrasse zwischen Oberuster und Betzholz.
1995–1996
Genehmigung des Kantonalen Richtplans mit der überarbeiteten Linienführung durch den Bundesrat.
1985
Bundesratsbeschluss: Das Teilstück der Oberlandstrasse zwischen Uster und Betzholz wird von der Genehmigung ausgenommen.