Aktuell

Verein „Zusammenschluss Oberlandstrasse“ erfreut über Nationalratsentscheid

22.03.2019

Nationalrat unterstreicht Wichtigkeit der Oberlandautobahn

Um den drohenden Verkehrskollaps zu vermeiden, will der Bund bis 2030 fast 15 Milliarden Franken in das Nationalstrassennetz investieren. In der Frühlingssession befasste sich der Nationalrat mit dem Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen. Zusätzlich zu den vom Bundesrat und der Verkehrskommission beantragten Ausbauprojekte wurden drei weitere Projekte in die Vorlage eingefügt – darunter die Lückenschliessung bei der Zürcher Oberlandautobahn.

 

Die Lückenschliessung bei der Zürcher Oberlandautobahn war schon verschiedentlich Thema in der Bundesversammlung. Der Nationalrat hatte bei der Behandlung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) bereits einmal über einen Antrag zur Lückenschliessung im Zürcher Oberland zu befinden – und sich klar dafür ausgesprochen, dass die Strecke der A53 im revidierten Netzbeschluss bleiben muss.

In der derzeit laufenden Frühlingssession hatte sich der Nationalrat mit dem Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen zu befassen. Zusätzlich zu den beantragten Projekten entschied sich der Nationalrat dafür, drei weitere Projekte in den Ausbauschritt 2019 einzufügen: die Bodensee-Thurtal-Strasse, die Lückenschliessung der Zürcher Oberlandautobahn und den Muggenbergtunnel. Den Antrag zur Aufnahme der Lückenschliessung im Zürcher Oberland wurde durch Nationalrat Bruno Walliser (Volketswil) gestellt, den Vizepräsidenten des Vereins „Zusammenschluss Oberlandstrasse“.

Da die Planungsarbeiten für diese Vorhaben noch nicht abgeschlossen sind, konnten die Kosten nicht im Detail beziffert werden. Entsprechend sah sich der Nationalrat in der vergangenen Woche nicht imstande, einen konkreten Kredit für das Ausbauprogramm zu verabschieden. Darum wurde die Vorlage noch einmal in der Verkehrskommission diskutiert.

Der Verein „Zusammenschluss Oberlandstrasse“ begrüsst den Weg, welchen die nationalrätliche KVF nun gefunden hat: Die Projekte werden im Programm aufgenommen, jedoch wird noch kein Geld gesprochen. Gleichzeitig wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Verpflichtungskredit zu unterbreiten, sobald die Projekte den planerischen Status eines «generellen Projekts» erreicht haben.

Vorläufig liegt der Ball noch beim Kanton Zürich, welcher bereits damit befasst ist, die Arbeiten zum Projekt der Lückenschliessung bestmöglich voranzutreiben, damit das zuständige Bundesamt optimale Voraussetzungen hat, wenn das Projekt per 1. Januar 2020 an den Bund übergeht.

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Bäretswil, den 22. März 2019